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  1. 学内発行誌
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ドイツ・バーデン=ヴュルテンベルク州における市町村の現状

https://fukuyama-u.repo.nii.ac.jp/records/6251
https://fukuyama-u.repo.nii.ac.jp/records/6251
3fc65036-9cad-46e1-8459-b12265f5c7e6
名前 / ファイル ライセンス アクション
KJ00004168929.pdf KJ00004168929.pdf (2.0 MB)
Item type 紀要論文(ELS) / Departmental Bulletin Paper(1)
公開日 2004-06-01
タイトル
タイトル ドイツ・バーデン=ヴュルテンベルク州における市町村の現状
タイトル
タイトル Die gegenwartige Situation der Gemeinden des Landes Baden-Wurttemberg in Deutschland
言語 en
言語
言語 jpn
資源タイプ
資源タイプ識別子 http://purl.org/coar/resource_type/c_6501
資源タイプ departmental bulletin paper
ページ属性
内容記述タイプ Other
内容記述 P(論文)
記事種別(日)
値 論文
記事種別(英)
言語 en
値 Article
著者名(日) 森川, 洋

× 森川, 洋

WEKO 28122

森川, 洋

Search repository
著者名よみ
識別子Scheme WEKO
識別子 28123
姓名 モリカワ, ヒロシ
著者名(英)
識別子Scheme WEKO
識別子 28124
姓名 MORIKAWA, Hiroshi
言語 en
著者所属(日)
値 福山大学
著者所属(英)
言語 en
値 FUKUYAMA UNIVERSITY
抄録(英)
内容記述タイプ Other
内容記述 Da in der Bundesrepublik Deutschland die Gemeindeverfassung zum jeweiligen Bundesland gehorig ist, gibt es nicht nur eine Einheitsgemeinde, sondern auch verschiedene Typen der zweistufigen Gemeinden. Ziel dieser Arbeit ist es, im Sinne meiner bisherig untersuchten Bundeslander die gegenwartige Situation der Gemeinden im Land Baden-Wurttemberg zu betrachten. Solche vergleichende Studie der Gemeinde-verfassungen zwischen den Bundenslandern wird auch zur Betrachtung der gegenwartigen Situation der Gemeinden in unserem Land beitragen. In Hinsicht auf die Gemeindeverfassung ist Baden-Wurttemberg durch drei Eigenarten charakterisiert. Erstens hat es ausser der Einheitsgemeinde zwei Typen der Verwaltungsgemeinschaften : vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft und Gemeinde-verwaltungsverband. Wahrend die letztere zur rechtlichen, aus dem allgemeinen Gemeindeverband bestehenden Korperschaft gehort, ist die erstere ein Gemeindesystem, in dem die Mitgliedsgemeinden einer grosseren, in der Nahe liegenden Gemeinde als erfullende Gemeinde einen Teil ihrer Aufgaben ubertragen. Obwohl diese Gemeinde-verfassung als einzige in alten Bundeslandern vorkommt, wurde sie nach der Wende in die Freistaaten Thuringen und Sachsen, wenn auch nicht in vollstandiger Form, eingefuhrt. Bevor im Jahr 1952 das Land Baden-Wurttemberg mit der drittgrossten Bevolkerungszahl der Bundeslander von den drei Territorien von Baden, Wurttemberg und Hohenzollern gebildet worden ist, war die Gemeindeverfassung von Baden und Wurttemberg ganz unterschiedlich. In Wurttemberg gab es die Verwaltungsaktuar mit gemeinsamen Mitarbeitern und Burgermeistern. Da die fruhere Gemeindeverfassung von Wurttemberg noch nicht in zwei Typen, wie heute, getrennt war, kann man belegen, dass die Trennung der Verwaltungsgemeinschaften bei der Gemeindegebietsreform im Zeitraum 1967 bis 1974 gebildet worden ist. Dabei hat das baden-wurttembergische Innenministerium beabsichtigt, dass die Einheitsgemeinden und Verwaltungs gemeinschaften mit mehr als 8, 000 Einw., insbesondere in den Verdichtungsraumen diejenigen mit mehr als 20, 000 Einw. und die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungs gemeinschaften mit mindestens 2, 000 Einw. gebildet werden sollen. Bei der Gemeindegebietsreform haben freilich viele kleine Gemeinden die Eingemeindung bewirkstelligt oder sind in grosse Gemeinden eingegliedert worden ; die Gemeindezahl nahm von 3, 379 zu 1, 110 ab. Wie in Tabelle 2 gezeigt, sind die Gemeinden des Landes in 187 Einheitsgemeinden, 157 Gemeindeverwaltungsverbanden und 115 vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften gegliedert. Die zwei Typen von Verwaltungsgemeinschaften sind in 923 Mitgliedsgemeinden gegliedert. Da es aber die Gebiete wie im Kreis Lorrach mit kleineren Verwaltungsgemeinschaften gibt, wo noch eine Anzahl kleiner Gemeinden geblieben ist, scheint es mir, dass die Gemeindegebietsreform des Landes Baden-Wurttemberg nicht so grundlich durchgefuhrt worden ist. In den etwa 30 vergangenen Jahren nach der Gemeindegebietsreform hat sich die Zahl dieser Gemeinden fast gar nicht verandert, und die Einheitsgemeinden haben nicht zugenommen. Wahrscheinlich gibt es unter starker Berucksichtigung der eigenen Selbstandigkeit keine Gemeinden, die zukunftig zur Einheitsgemeinde ubergehen wollen. Zweitens sind die zwei Typen der Verwaltungsgemeinschaften dadurch charakterisiert, dass sie, seien es vereinbarte Gemeinschaften oder Gemeindeverwaltungsverbande, ohne die Bildung der Kernverwaltung nur kleine Aufgaben, wie ein Zweckverband der Verwaltung, erledigen und die meisten Teile der Verwaltungsaufgaben in den Mitgliedsgemeinden bleiben. Daher bezahlen sie meistens dem Verband oder der erfullenden Gemeinde keine Umlage. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wie im Gemeindeverwaltungsverband Schonau im Schwarzwald mit 5, 741 Einwohnern und neun Mitgliedsgemeinden, wo sich eine Kernverwaltung des Verbandes entwickelt. Deshalb scheint mir, dass in den Verwaltungsgemeinschaften die Mitgliedsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst mit mehr als 2000 Einwohnern eine wichtige Verwaltungsrolle spielen. Letztens gibt es in Baden-Wurttemberg eine Verfassung von der kommunalen Finanz-ausgleichsumlage. Die reichen Gemeinden mit hoheren Verhaltnissen von Steuerkraftzu Bedarfsmesszahl mussen dem Land mehrere Umlagen bezahlen. Obwohl die Gemeinden mit geringer Steuerkraft als Bedarfsmesszahl 70 Prozent der Differenz vom Land als Schlusselzuweisungen erhalten konnen, konnen die Gemeinden mit gleicher Steuerkraft-und Bedarfsmesszahl den Gesamtbetrag ihrer Bedarfsmesszahl in ihrem eigenen Haushalt nicht zur Verfugung stellen, wie die Abbildung 4 zeigt. Durch dieses Verfahren kann man Baden-Wurttemberg als das Bundesland mit grosserem Gemeindefinanzausgleich als andere Bundeslander ansehen.
雑誌書誌ID
収録物識別子タイプ NCID
収録物識別子 AN00217633
書誌情報 福山大学経済学論集

巻 28, 号 2, p. 149-187, 発行日 2004-06
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Ver.1 2023-06-19 11:07:43.614099
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